Schulorganisation

Mitwirkung in der Schule

Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu stärken.

Jede Klasse hat eine Klassenpflegschaft. Diese setzt sich zusammen aus den Erziehungsberechtigten der Kinder der Klasse. Sie sind mit einer Stimme pro Kind stimmberechtigt. Sie wählen einen 1. und 2. Vorsitzenden. Diese vertreten ihre Interessen in der Schulpflegschaft. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.
Die Schulpflegschaft wählt wieder einen 1. und 2. Vorsitzenden. Sie diskutiert über die Anträge der Klassenpflegschaften.

Die Schulkonferenz setzt sich aus drei Lehrern und drei Erziehungsberechtigten zusammen. Der Vorsitzende der Schulpflegschaft soll Mitglied der Schulkonferenz sein, die anderen Mitglieder werden gewählt. Während die Klassenpflegschaft und die Schulpflegschaft hauptsächlich Beschlüsse vorbereiten, beschließt die Schulkonferenz das weitere Vorgehen. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende der Schulkonferenz. Sie hat die Verhandlungsführung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten. Sie hat jedoch kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre Stimme oder die des ständigen Vertreters den Ausschlag.

Das vollständige Mitwirkungsgesetz kann in der Borbachschule eingesehen werden!
 

 SCHULPFLEGSCHAFT
 
 
1. Herr Schweiger
 2. Frau Steinkaul
 
   
   
 SCHULKONFERENZ
 
 Leiterin:  Frau K. Haag

 Vertreter der Lehrer(innen):
 1. Frau Kortmann
 2. Frau Tamler
 3. Frau Wietschorke
 Stellvertreterin: Frau Amah

 Vertreter der Eltern:
 1. Herr Schweiger
 2. Frau Steinkaul
 3. Frau Reckwitz

 
   
   
 LEHRERRAT
 
 Frau Wietschorke
 Frau Amah
 Frau Tamler

 Ersatzmitglied:
 Frau Kortmann